Seit ihrer Entstehung in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts erfüllten Wappen eine kennzeichnende Wirkung. Ein durch seine Rüstung unkenntlicher Ritter wurde durch sein Wappen erkannt. Dies erleichterte das Unterscheiden von Freund und Feind. Der Begriff Wappen ist sprachgeschichtlich gleichbedeutend mit dem Wort Waffen. Ab der zweiten Hälfte des 13.Jahrhundert verloren die Ritter ihre Bedeutung für die Kriegsführung und somit wandelte sich auch die Nutzung der Wappen. Es wurden Wappen an „ Unfreie“ verliehen. So kam es zu sozialen Aufstieg. Dienstadel bildete sich. Es wurden bürgerliche Wappen bekannt, welche hauptsächlich in Verträgen Anwendung fand.
Aus dem Wappen entwickelte sich das Sigel die von Familienangehörigen mitbenutzt wurden und später dann auch erblich wurden. Ab dem 14. Jahrhundert kamen Wappen auch bei freien Bauern vor. Wappen entwickelten sich zum Zeichen eines Familienbesitzes. Es bildeten sich Herrschafts- und Gebietswappen. Wappen wurden in dieser Zeit aus unterschiedlichsten Gründen verliehen, verkauft, verschenkt oder ausgeliehen. Die meisten Wappen dieser Zeit wurden jedoch willkürlich angenommen. Überliefert sind zahlreiche Abwandlungen alter Wappenformen. Nach der französischen Revolution verlor das Wappenwesen an Bedeutung.
In der zweiten Hälfte es 19. Jahrhundert wurde die Heraldik wiederentdeckt. Der Begriff Heraldik leitet sich von der Person Herold ab, welcher Botschafter, Schiedsrichter und Organisator von Ritterturnieren war. Der Herold kontrollierte die Herkunft und die korrekte Ausführung der von den Turnierteilnehmer mitgeführte Wappen. Um Teilnehmer dauerhaft unterscheiden zu können fertigte der Herold ein gemaltes Verzeichnis an.
Hieraus entstand die Wappenrolle. Farbtafel Wappen vertreten heutzutage symbolisch Handwerker, Händler, Familien, Frauen, Geistliche, Bistümer, Klöster, und verschiedene Kooperationen. In den meisten europäischen Ländern sind amtliche Stellen für die offizielle Heraldik zuständig. In Deutschland unterliegt die Aufsicht über die kommunale Heraldik dem Innenministerium der Länder. Und den zugehörigen Staatsarchiven.
In der heutigen Wappenkunde gelten nachfolgende Farben – auch Tinkturen genannt: Rot, Blau, Grün, Schwarz, Gold/Gelb, Silber/Weiß und Purpur. Durch unterschiedliche Schraffuren der Oberfläche lassen sich die entsprechende Farben und Metalle ablesen und sind von wesentlicher Bedeutung für spätere farbliche Fassungen.
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